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   BVerwG, 02.02.1977 - 1 B 251.76   

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BVerwG, 02.02.1977 - 1 B 251.76 (https://dejure.org/1977,1296)
BVerwG, Entscheidung vom 02.02.1977 - 1 B 251.76 (https://dejure.org/1977,1296)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Februar 1977 - 1 B 251.76 (https://dejure.org/1977,1296)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69

    Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1977 - 1 B 251.76
    Sie ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt: Die Ausländerbehörde hat bei Vorliegen des gesetzlichen Ausweisungstatbestandes nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden, ob eine Ausweisung geboten ist, und zwar auf Grund einer Abwägung der für und der gegen diese Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG I C 18.69 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 16];. Urteil vom 16. Juni 1970 - BVerwG I C 47.69 - [BVerwGE 35, 291]).

    Abgesehen davon ist durch die Rechtsprechung des Senats geklärt, daß die Ausweisung keine zusätzliche Strafe, sondern eine polizeiliche Maßnahme ist (Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG I C 13.67 - [Buchholz a.a.O. Nr. 4]; Urteil vom 16. Juni 1970 - BVerwG I C 47.69 - [a.a.O.]; Urteil vom 7. November 1974 - BVerwG I C 6.71 - [a.a.O.]), daß eine Ausweisung grundsätzlich keine wiederholten Bestrafungen voraussetzt und die Behörde nach der ersten Verurteilung des Ausländers folglich nicht ohne weiteres auf eine bloße Verwarnung beschränkt ist (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG I C 18.69 - [a.a.O.]; Beschluß vom 23. September 1976 - BVerwG I B 84.75 -) und daß schließlich in bestimmten Fallgruppen, zu denen Trunkenheitsfahrten gehören, bei der Ausweisung auf den Zweck der Abschreckung anderer Ausländer abgestellt werden darf (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG I C 18.69 - [a.a.O.]; Beschluß vom 7. Februar 1973 - BVerwG I B 87.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 29]).

  • BVerwG, 15.01.1970 - I C 18.69

    Ausweisung eines Ausländers zum Schutze der Verkehrssicherheit in der

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1977 - 1 B 251.76
    Sie ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt: Die Ausländerbehörde hat bei Vorliegen des gesetzlichen Ausweisungstatbestandes nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden, ob eine Ausweisung geboten ist, und zwar auf Grund einer Abwägung der für und der gegen diese Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG I C 18.69 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 16];. Urteil vom 16. Juni 1970 - BVerwG I C 47.69 - [BVerwGE 35, 291]).

    Abgesehen davon ist durch die Rechtsprechung des Senats geklärt, daß die Ausweisung keine zusätzliche Strafe, sondern eine polizeiliche Maßnahme ist (Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG I C 13.67 - [Buchholz a.a.O. Nr. 4]; Urteil vom 16. Juni 1970 - BVerwG I C 47.69 - [a.a.O.]; Urteil vom 7. November 1974 - BVerwG I C 6.71 - [a.a.O.]), daß eine Ausweisung grundsätzlich keine wiederholten Bestrafungen voraussetzt und die Behörde nach der ersten Verurteilung des Ausländers folglich nicht ohne weiteres auf eine bloße Verwarnung beschränkt ist (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG I C 18.69 - [a.a.O.]; Beschluß vom 23. September 1976 - BVerwG I B 84.75 -) und daß schließlich in bestimmten Fallgruppen, zu denen Trunkenheitsfahrten gehören, bei der Ausweisung auf den Zweck der Abschreckung anderer Ausländer abgestellt werden darf (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG I C 18.69 - [a.a.O.]; Beschluß vom 7. Februar 1973 - BVerwG I B 87.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 29]).

  • BVerwG, 07.11.1974 - I C 6.71
    Auszug aus BVerwG, 02.02.1977 - 1 B 251.76
    Das verlangt auch eine Prüfung des Unrechtsgehalts der Straftat des Ausländers (Urteil vom 7. November 1974 - BVerwG I C 6.71 - [Buchholz a.a.O. Nr. 37]).

    Abgesehen davon ist durch die Rechtsprechung des Senats geklärt, daß die Ausweisung keine zusätzliche Strafe, sondern eine polizeiliche Maßnahme ist (Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG I C 13.67 - [Buchholz a.a.O. Nr. 4]; Urteil vom 16. Juni 1970 - BVerwG I C 47.69 - [a.a.O.]; Urteil vom 7. November 1974 - BVerwG I C 6.71 - [a.a.O.]), daß eine Ausweisung grundsätzlich keine wiederholten Bestrafungen voraussetzt und die Behörde nach der ersten Verurteilung des Ausländers folglich nicht ohne weiteres auf eine bloße Verwarnung beschränkt ist (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG I C 18.69 - [a.a.O.]; Beschluß vom 23. September 1976 - BVerwG I B 84.75 -) und daß schließlich in bestimmten Fallgruppen, zu denen Trunkenheitsfahrten gehören, bei der Ausweisung auf den Zweck der Abschreckung anderer Ausländer abgestellt werden darf (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG I C 18.69 - [a.a.O.]; Beschluß vom 7. Februar 1973 - BVerwG I B 87.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 29]).

  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1977 - 1 B 251.76
    Die Ausländerbehörde muß vielmehr prüfen, ob das die Verurteilung begründende Verhalten des Ausländers im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen des Falles die Ausweisung geboten erscheinen läßt (Urteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG I C 8.71 - [BVerwGE 48, 299]).
  • BVerwG, 11.06.1968 - I C 13.67

    Ausübung des Ermessens bei der Ausweisung eines Ausländers - Ausweisung eines

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1977 - 1 B 251.76
    Abgesehen davon ist durch die Rechtsprechung des Senats geklärt, daß die Ausweisung keine zusätzliche Strafe, sondern eine polizeiliche Maßnahme ist (Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG I C 13.67 - [Buchholz a.a.O. Nr. 4]; Urteil vom 16. Juni 1970 - BVerwG I C 47.69 - [a.a.O.]; Urteil vom 7. November 1974 - BVerwG I C 6.71 - [a.a.O.]), daß eine Ausweisung grundsätzlich keine wiederholten Bestrafungen voraussetzt und die Behörde nach der ersten Verurteilung des Ausländers folglich nicht ohne weiteres auf eine bloße Verwarnung beschränkt ist (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG I C 18.69 - [a.a.O.]; Beschluß vom 23. September 1976 - BVerwG I B 84.75 -) und daß schließlich in bestimmten Fallgruppen, zu denen Trunkenheitsfahrten gehören, bei der Ausweisung auf den Zweck der Abschreckung anderer Ausländer abgestellt werden darf (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG I C 18.69 - [a.a.O.]; Beschluß vom 7. Februar 1973 - BVerwG I B 87.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 29]).
  • BVerwG, 05.03.1968 - I C 64.66

    Erlass eines Aufenthaltsverbots - Rechtskräftige Verurteilung eines Ausländers

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1977 - 1 B 251.76
    Sie muß also auf Grund der Art und Höhe der Strafe, des Delikts, etwaiger Vorstrafen und anderer für die Ausweisung erheblicher Umstände die Erforderlichkeit dieser Maßnahme abwägen (Urteil vom 5. März 1968 - BVerwG I C 64.66 - [Buchholz a.a.O. Nr. 2]).
  • BVerwG, 23.09.1976 - 1 B 84.75

    Ausweisung eines Ausländers bei Verwarnung der Ausländerbehörde nach erstmaliger

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1977 - 1 B 251.76
    Abgesehen davon ist durch die Rechtsprechung des Senats geklärt, daß die Ausweisung keine zusätzliche Strafe, sondern eine polizeiliche Maßnahme ist (Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG I C 13.67 - [Buchholz a.a.O. Nr. 4]; Urteil vom 16. Juni 1970 - BVerwG I C 47.69 - [a.a.O.]; Urteil vom 7. November 1974 - BVerwG I C 6.71 - [a.a.O.]), daß eine Ausweisung grundsätzlich keine wiederholten Bestrafungen voraussetzt und die Behörde nach der ersten Verurteilung des Ausländers folglich nicht ohne weiteres auf eine bloße Verwarnung beschränkt ist (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG I C 18.69 - [a.a.O.]; Beschluß vom 23. September 1976 - BVerwG I B 84.75 -) und daß schließlich in bestimmten Fallgruppen, zu denen Trunkenheitsfahrten gehören, bei der Ausweisung auf den Zweck der Abschreckung anderer Ausländer abgestellt werden darf (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG I C 18.69 - [a.a.O.]; Beschluß vom 7. Februar 1973 - BVerwG I B 87.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 29]).
  • BVerwG, 07.03.1978 - 1 B 79.78

    Vereinbarkeit der Anwendung der Grundsätze der Generalprävention bei der

    Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Ausländerbehörde bei Vorliegen eines Ausweisungstatbestandes nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden hat, ob die Ausweisung geboten ist, und zwar auf Grund einer Abwägung der für und der gegen diese Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte (u.a. Beschluß vom. 2. Februar 1977 - BVerwG 1 B 251.76 - mit Nachweisen).

    Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Ausweisung grundsätzlich keine wiederholten Bestrafungen voraussetzt und daß die Behörde nach der ersten Verurteilung des Ausländers folglich nicht ohne weiteres auf eine bloße Verwarnung beschränkt ist (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG 1 C 18.69 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 16]; Beschluß vom 23. September 1976 - BVerwG 1 B 84.75 - Beschluß vom 2. Februar 1977 - BVerwG 1 B 251.76 -).

  • BVerwG, 31.10.1977 - 1 B 2.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß die Behörde auch nach der ersten Verurteilung des Ausländers nicht ohne weiteres auf eine Verwarnung beschränkt ist (vgl. z.B. Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG I C 18.69 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 16]; Beschlüsse vom 23. September 1976 - BVerwG I B 84.75 - und vom 2. Februar 1977 - BVerwG I B 251.76 -).

    Die Ausländerbehörde hat vielmehr, wie durch die ständige Rechtsprechung des Senats geklärt ist (u.a. Beschluß vom 2. Februar 1977 - BVerwG I B 251.76 - mit Nachw.), nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden, ob die Ausweisung geboten ist, und zwar auf Grund einer Abwägung der für und der gegen diese Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte.

  • BVerwG, 08.12.1977 - 1 B 300.77

    Einschränkung des Ermessensspielraums nach ausländerbehördlicher Ermahnung

    Damit hat es die gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO für die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung maßgebende Ermessensentscheidung der Widerspruchsbehörde(Beschluß vom 3. April 1974 - BVerwG I B 34.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 34]) als rechtmäßig bestätigt, daß die Ausweisung des Klägers auch dann, wenn keine Wiederholungsgefahr vorliege, geboten sei, weil sie auch dazu dienen solle, andere Ausländer zu einem ordnungsgemäßen Verhalten während ihres Aufenthalts im Geltungsbereich des Ausländergesetzes zu veranlassen, übrigens hat der Senat wiederholt ausgesprochen, daß Trunkenheitsfahrten zu den Fallgruppen gehören, bei denen auf generalpräventive Erwägungen dieser Art abgestellt werden darf(Urteile vom 15. Januar 1970 - BVerwG I C 18.69 - [a.a.O.];vom 3. Mai 1973 - BVerwG I C 33.72 - [BVerwGE 42, 133, 139 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]];Beschlüsse vom 7. Februar 1973 - BVerwG I B 87.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 29];vom 2. Februar 1977 - BVerwG I B 251.76 -).

    Diese vom Berufungsgericht vorgenommene Prüfung war zudem nach der Rechtsprechung des Senats erforderlich, denn die Ermessensausübung der Behörde hat auch den Unrechtsgehalt der Straftat zu berücksichtigen(Urteil vom 7. November 1974 - BVerwG I C 6.71 - [Buchholz a.a.O. Nr. 37];Beschlüsse vom 2. Februar 1977 - BVerwG I B 251.76 - undvom 19. August 1977 - BVerwG I B 56.77 -) und, wie bereits oben erwähnt, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.

  • BVerwG, 29.06.1978 - 1 B 163.78

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Ablehnung der Verlängerung einer

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats verlangt eine Ausweisung auf Grund des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG grundsätzlich keine wiederholten Bestrafungen (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG 1 C 18.69 - Buchholz, a.a.O. § 10 AuslG Nr. 16; Beschlüsse vom 2. Februar 1977 - BVerwG 1 B 251.76 -, vom 6. Mai 1977 - BVerwG 1 B 59.77 - und vom 7. März 1978 - BVerwG 1 B 79.78 -).
  • BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 122.78

    Rechtsmittel

    Leitet die Behörde aus den Verurteilungen des Ausländers in Würdigung der zugrundeliegenden Sachverhalte die Befürchtung her, von dem Ausländer könnten auch in Zukunft Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen, so liegen diese Erwägungen in den Grenzen pflichtgemäßer und sachgerechter Ermessensausübung (BVerwGE 35, 291; 48, 299 [BVerwG 10.06.1975 - III C 64/74]; Beschlüsse vom 2. Februar 1977 - BVerwG 1 B 251.76 - und vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 2.77 -).
  • BVerwG, 08.12.1977 - 1 B 189.77

    Ermessensentscheidung bei Vorliegen eines Ausweisungstatbestandes - Gefahr der

    Durch die ständige Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Ausländerbehörde bei Vorliegen des Ausweisungstatbestandes nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden hat, ob die Ausweisung geboten ist, und zwar auf Grund einer Abwägung der für und der gegen diese Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte (u.a. Beschluß vom 2. Februar 1977 - BVerwG I B 251.76 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 19.08.1977 - 1 B 56.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die Ausländerbehörde hat vielmehr, wie durch die ständige Rechtsprechung des Senats geklärt ist (u.a. Beschluß vom 2. Februar 1977 - BVerwG I B 251.76 - mit Nachw.) nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden, ob die Ausweisung geboten ist, und zwar auf Grund einer Abwägung der für und der gegen diese Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte.
  • BVerwG, 06.05.1977 - 1 B 59.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Durch die Rechtsprechung des Senats ist auch geklärt, daß die Ausweisung grundsätzlich keine wiederholten Bestrafungen voraussetzt und daß die Behörde nach der ersten Verurteilung des Ausländers folglich nicht ohne weiteres auf eine bloße Verwarnung beschränkt ist (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG I C 18.69 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 16]; Beschluß vom 23. September 1976 - BVerwG I B 84.75 - Beschluß vom 20. Februar 1977 - BVerwG I B 251.76 -).
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